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Fahrschule Irmler
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Die Checkliste für den Führerschein

Viel Formales muss auf dem Weg zum Führerschein erledigt werden. Die folgende Checkliste Überblick geben.

Natürlich stehen wir allen unseren Fahrschüler bei der Erledigung der Formalien zur Seite und unterstützen bei der Umsetzung!

Erste-Hilfe-Kurs

Keiner will, dass der Ernstfall eintritt. Trotzdem muss er geprobt werden: Was ist zu tun, wenn ich als erster an eine Unfallstelle komme oder gar selbst in einen Unfall mit Verletzten verwickelt bin? Wer einen Führerschein erwerben möchte, der muss vorher einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in erster Hilfe absolvieren. Von der stabilen Seitenlage bis hin zur Mund-zu-Mundbeatmung steht alles auf dem Kursplan. Wann und wo die Kurse stattfinden, wissen die Fahrschulen.

Sehtest

Nur wer – im wahrsten Sinne des Wortes -  den absoluten Durchblick hat, der bekommt auch den Führerschein. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder vom Augenarzt vorgelegt werden. Wichtig: Sie darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Amtlicher Antrag

 

Sind Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs geschafft? Dann kann es zum Straßenverkehrsamt gehen. Dort muss ein "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" gestellt werden. Und zwar zusammen mit einem biometrischen Passfoto sowie Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung.


Nicht vergessen: Gültigen Personalausweis oder Reisepass! Für die Führerscheinklassen C und D, z.B. für Busse und LKW, muss darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung vorgelegt werden.

Theoretische Prüfung

Sind die bürokratischen Hürden erst einmal überwunden, geht es trotzdem noch nicht ans Steuer. Denn vorher heißt es erst einmal Pauken – für die theoretische Führerscheinprüfung. Die darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgelegt werden.

Wer durchfällt, darf seine Prüfung erst nach zwei Wochen wiederholen. Also besser erst zur Prüfung, wenn der Prüfungsstoff sitzt.

Praktische Prüfung

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung und den erforderlichen Übungsstunden steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Die darf allerdings frühestens ein Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden. Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben.

Wenn alles glatt läuft, gibt’s den Führerschein gleich nach der Prüfung in die Hand – vorausgesetzt man hat schon das notwendige Mindestalter erreicht – also beim Autoführerschein den 18. Geburtstag gefeiert.

Durchfallen ist zwar nicht schön, aber auch kein Weltuntergang: Die Fahrprüfung kann nach 14 Tagen wiederholt werden. Voraussetzung ist aber eine Nachschulung.