Führerscheinklasse: Klasse B (PKW ohne Anhänger)
PKW ohne Anhänger
Fahrzeugtyp:
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung,
- Praktische Prüfung
Führerscheinklasse: Klasse BE (PKW mit Anhänger)
Fahrzeugtyp:
- PKW mit Anhänger
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen: Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das Ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt Mindestalter: 18
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung