Führerscheinklasse: Klasse M 50er
Fahrzeugtyp:
- Zweirädrige Kleinkrafträder
- Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
- maximal 45 km/h bbH,
- Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Führerscheinklasse: Klasse A1 ('125er')
Fahrzeugtyp:
- Leichtkrafträder
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt " Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung